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Elektro Kobold e.U.

Inhaber Martin KOBOLD

eingetragenes Einzelunternehmen

Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung  von Alarmanlagen

UID-Nr: ATU 69361727

FN: 430681f

FB-Gericht: Wr.Neustadt

Sitz: 2391 Kaltenleutgeben, Promenadegasse 41-45/1/2

Tel: 0676/9405580

Email: office@elektrokobold.at

Mitglied der WKNÖ

Bezirkshauptmannschaft Mödling

 

Geschäftsbedingungen für Errichtung und Instandhaltung von Elektrotechnischen Anlagen

1.Geltungsbereich

1.1 Der Auftragnehmer arbeitet zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftragserweiterung und Folgeaufträge

2. Kostenvoranschläge

2.1 Kostenvoranschläge sind unentgeltlich.

Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen sind kostenpflichtig, bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieser Vorleistung ein Auftrag erteilt wird.

2.2 Sämtliche technische Unterlagen einschließlich der Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen anderswertig nicht verwendet werden.

3. Angebote

3.1 Angebote werden nur schriftlich ausgeführt.

3.2 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

4. Preise

4.1 Veränderliche Preise gemäß ÖNORM B2111

5. Leistungsänderung uns zusätzliche Leistungen

5.1 Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben  dem Auftragnehmer vorbehalten

6. Leistungsausführung

6.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere von Energieversorgungsunternehmen. Ist der Auftragnehmer ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen

6.2 Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.

7. Leistungsfristen und Termine

7.1 Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände die die Verzögerung bewirkt haben nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

8. Beigestellte Waren

8.1 Vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

9. Zahlung

9.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, Fälligkeit der Rechnung 14 Tage nach Erhalt netto Kassa.

9.2 Treten Verzögerungen gemäß 7.2 ein, ist der Auftragnehmer berechtigt über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.

9.3 Bei Zahlungszielüberschreitungen verpflichtet sich der Auftraggeber, Zinsen in Höhe des zurzeit geltenden Zinssatzes zu bezahlen.

9.4 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggeber oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber zu machen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10.2 Gerät der Auftraggeber im Zahlungsverzug oder werden dem Auftragnehmer Umstände gemäß 9.4 bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren oder Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist

11. Gewährleistung

11.1 Für offene Mängel, die bereits bei der Übergabe, Übernahme oder Inbetriebnahme der vertraglichen Leistung in die Augen fallen, findet nach Maßgabe des §928 ABGB keine Gewährleistung statt.

11.2 Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung, sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe bzw. Übernahme  der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen so beginnt sie Gewährleistungsfrist bereits ab diesem Zeitpunkt.

12. Schadenersatz

12.1 Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.

12.2 Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.

13. Produkthaftung

13.1 Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit die auf Grund von Zulassungsvorschriften Bedienungs-und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.

14. Erfüllungsort

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens

15. Sonstiges

Sollten einzelne Teile dieser Verkaufs-Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchem Grund auch immer geändert oder entfallen, so gelten gleichwohl die übrigen Bestimmungen der Bedingungen.

 

 
 
 

 

 

Elektro Kobold - Promenadegasse 41-45/1/2, 2391 Kaltenleutgeben

Tel.:0676/9405580 | | Email:office@elektrokobold.at